Hamburgisches Verfassungsgericht

Mitteilung und Terminvorschau HVerfG 2/2022

Verhandlung über AfD-Antrag zu Beschlussfassung im Verfassungs- und Bezirksausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft

(HVerfG 2/22)

Im Streit über die Benennung von Auskunftspersonen für eine Expertenanhörung des Verfassungs- und Bezirksausschusses der Bürgerschaft findet am 2. Dezember 2022 die mündliche Verhandlung vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht statt. Das sog. Organstreitverfahren betrifft einen Beschluss des Ausschusses aus Dezember 2021, mit dem der AfD-Fraktion lediglich die Benennung eines Experten für die Anhörung zum Thema „Klares Bekenntnis zur Bekämpfung des Nationalsozialismus, Antisemitismus und Extremismus sowie zur Förderung des Ehrenamts – auch in der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg“ am 13. Januar 2022 zugestanden worden war.
Im Vorfeld waren im Ausschuss Unstimmigkeiten darüber entstanden, wie viele Sachverständige die einzelnen Fraktionen benennen können, wobei die AfD-Fraktion zwei sog. Auskunftspersonen benannt hatte. Diese Frage wurde in der letzten Ausschusssitzung vor der geplanten Anhörung durch Mehrheitsbeschluss so geregelt, dass die Koalitionsfraktionen jeweils zwei Auskunftspersonen und die Oppositionsfraktionen jeweils lediglich eine Auskunftsperson benennen durften. Hiergegen richtet sich der Antrag der AfD-Fraktion und des Abgeordneten Walczak, die die Rechtswidrigkeit der Beschlussfassung festgestellt wissen wollen. Sie beanstanden, dass in der Ausschusssitzung vom 17. Dezember 2021 über die Anzahl der Auskunftspersonen unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ ohne ausdrückliche Bezeichnung des Beschlussgegenstands in der Tagesordnung abgestimmt worden war, und machen geltend, dass dieses Vorgehen sie in der von Art. 7 Abs. 1 HV geschützten gleichberechtigten Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung verletze. Ein zugleich eingereichter Eilantrag der AfD-Fraktion mit dem Ziel, die Durchführung der Anhörung am 13. Januar 2022 zu verhindern, lehnte das Hamburgische Verfassungsgericht mit Beschluss vom 12. Januar 2022 ab.
Zur Begründung ihres Antrags im Organstreitverfahren tragen die Antragsteller vor, für die gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung müssten den Abgeordneten die Beschlussgegenstände einer Sitzung im Vorfeld bekannt sein, damit sie sich darauf vorbereiten, sich mit den weiteren Abgeordneten ihrer Fraktion abstimmen und bei den anderen Abgeordneten und Fraktionen für die eigene Position werben könnten. Die Erweiterung der Tagesordnung gegenüber der Ankündigung sei nur im Einvernehmen der Fraktionen zulässig.
Dagegen beruft sich die Bürgerschaft als Antragsgegnerin darauf, dass Verfahrensbeschlüsse zur Planung und Strukturierung des Sitzungsgeschäfts unter „Verschiedenes“ der ständigen parlamentarischen Praxis entsprächen. Nach dem der Abstimmung vorausgegangenen Austausch über die Anzahl der zu benennenden Auskunftspersonen sei es für den Abgeordneten der AfD-Fraktion nicht überraschend gewesen, dass die Diskussion unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ in der Sitzung am 17. Dezember 2021 fortgeführt worden sei.
Die Verhandlung findet im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg statt und beginnt am 2. Dezember 2022 um 11:30 Uhr. Mit einer Urteilsverkündung ist im Januar 2023 zu rechnen. Innerhalb des Gerichtsgebäudes und im Sitzungssaal wird eine medizinische Gesichtsmaske empfohlen. Bildaufnahmen im Sitzungssaal sind vor und nach der Sitzung und auf dem Gerichtsflur vor dem Sitzungssaal möglich.
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