Hamburgisches Verfassungsgericht
Pressestelle
2. Juli 2025
Terminvorschau
Verhandlung im Organstreitverfahren
„Alternative für Deutschland gegen Senator Grote und den Senat“
(HVerfG 2/24)
Vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht findet am 4. Juli 2025 die mündliche Verhandlung in einem Verfahren des Hamburgischen Landesverbandes der politischen Partei „Alternative für Deutschland" (AfD), der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft sowie von sieben teils ehemaligen Mitgliedern der AfD-Fraktion gegen den Senator Andy Grote - Präses der Behörde für Inneres und Sport - und den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg statt. Die Antragsteller begehren im Rahmen eines Organstreitverfahrens die Feststellung, dass sie durch Äußerungen des Senators während einer Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft in verfassungsrechtlich geschützten Rechten verletzt worden sind.
Die Verhandlung zum Aktenzeichen HVerfG 2/24 findet im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg, statt und beginnt um 10.00 Uhr. Bildaufnahmen sind nach Voranmeldung bei der Pressestelle vor der Verhandlung im Sitzungssaal sowie auf dem Flur vor dem Sitzungssaal möglich.
Im vorliegenden Organstreitverfahren geht es um einen Redebeitrag des Senators im Rahmen der Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft am 8. November 2023 zu „TOP 60“ („Ein Bekenntnis zur Solidarität mit Israel, der Verurteilung der Terrorangriffe durch die Hamas und die Forderung zur Schließung des IZHs durch das Bundesministerium des Inneren“). Im Verlauf seines Redebeitrags äußerte sich der Senator unter anderem dazu, dass die AfD sich immer weiter radikalisiere, „die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust […] zur Grunderzählung der AfD“ gehörten und sich deshalb „die Vertreterinnen und Vertreter des Judentums in Deutschland zu Recht gegen jede durchsichtige und instrumentelle Solidarität der AfD“ verwahrten. Der gesamte Redebeitrag ist in dem zugehörigen Plenarprotokoll der Bürgerschaft dokumentiert (Plenarprotokoll 22/76, S. 5935) und dieser Pressemitteilung als Anlage beigefügt.
Im April 2024 haben sich die Antragsteller wegen der seinerzeit getätigten Äußerungen des Senators an das Hamburgische Verfassungsgericht gewandt. Sie halten dessen Äußerungen für rechtswidrig. Ihre Anträge begründen die Antragsteller in erster Linie mit einer Verletzung des Sachlichkeitsgebots bzw. der Neutralitätspflicht des Senators ihnen gegenüber. Die Antragsteller sind der Meinung, dass die getätigten Äußerungen in unzulässiger Weise in den Wettbewerb der unterschiedlichen politischen Kräfte in der Hamburgischen Bürgerschaft eingriffen. Die erhobenen Vorwürfe seien außerdem inhaltlich unzutreffend.
Senator und Senat teilen die Auffassung der Antragsteller nicht. Sie halten die Anträge zum Teil bereits für unzulässig. In der Sache sind die Antragsgegner der Meinung, dass der Senator mit seinen angegriffenen Äußerungen wahre Tatsachen wiedergegeben und keine mit dem Regierungsamt verbundenen Mittel und Möglichkeiten genutzt, sondern lediglich im Rahmen einer parlamentarischen Debatte auf die vorherigen Redebeiträge einzelner Antragsteller reagiert habe. Selbst wenn von einem Eingriff in das Neutralitätsgebot auszugehen wäre, sei dieser durch den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerechtfertigt.
Ein Termin zur Urteilsverkündung wird im Nachgang zur mündlichen Verhandlung bestimmt werden.
https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/86183/plenarprotokoll_22_76
Das Hamburgische Verfassungsgericht ist Verfassungsorgan neben Bürgerschaft und Senat. Seine verfassungsrechtliche Grundlage findet es in Artikel 65 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV). Als höchstes Gericht der Freien und Hansestadt Hamburg ist es zuständig insbesondere für die in Art. 65 HV benannten Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, für Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und -rechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, für Beschwerden gegen die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie für Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.
Das Hamburgische Verfassungsgericht besteht aus der Präsidentin und acht weiteren Mitgliedern. Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder des Verfassungsgerichts auf sechs Jahre. Präsidentin ist Birgit Voßkühler. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hamburgischen Verfassungsgerichts: www.hamburgisches-verfassungsgericht.de
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