30. September 2026
Das Hamburgische Verfassungsgericht wird am Freitag, den 2. Oktober 2026, das Urteil in dem Verfahren nach § 27 Abs. 2 Satz 1 des Volksabstimmungsgesetzes einzelner Stimmberechtigter zum Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“ verkünden. Der Termin findet im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg, statt und beginnt um 10.00 Uhr. Bildaufnahmen sind nach Voranmeldung bei der Pressestelle vor und während der Urteilsverkündung im Sitzungssaal sowie auf dem Flur vor dem Sitzungssaal möglich.
Ausgangspunkt des Verfahrens bildet der Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“. Dieser hatte den „Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung eines Grundeinkommen-Modellversuchs im Land Hamburg“ (Amtl. Anz. Nr. 56 vom 18. Juli 2025, S. 1335, 1343 ff.) zum Gegenstand. Ziel des Gesetzentwurfs der Volksinitiative war „die Durchführung eines wissenschaftlichen Modellversuchs mit mehreren Varianten eines Modell-Grundeinkommens zur Erforschung der Wirkung, Akzeptanz und Umsetzbarkeit von Elementen eines bedingungslosen Grundeinkommens bezogen auf die Bevölkerung des Landes Hamburg“. Der Volksentscheid wurde am 12. Oktober 2025 durchgeführt. Die Hamburgerinnen und Hamburger stimmten mehrheitlich gegen den Gesetzentwurf der Volksinitiative. Die Antragsteller, bei denen es sich um insgesamt fünf stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger handelt, begehren die Feststellung, dass der Volksentscheid „Hamburg testet Grundeinkommen“ ungültig sei, und verlangen die Anordnung seiner Wiederholung. Für den Fall, dass sie hiermit nicht durchdringen sollten, streben die Antragsteller hilfsweise an, die Rechtswidrigkeit einzelner Umstände im Zusammenhang mit dem Volksentscheid feststellen zu lassen. Sie sind der Auffassung, dass das Verfahren des Volksentscheids an mehreren ergebnisrelevanten Verfahrensfehlern leide. Bürgerschaft und Senat teilen die Auffassung der Antragsteller nicht. Die am Verfahren ebenfalls beteiligten Initiatorinnen und Initiatoren der Volksinitiative unterstützen die Anträge der Antragsteller.
Die mündliche Verhandlung hat am 4. September 2026 stattgefunden (siehe hierzu die Terminvorschau vom 2. September 2026).
Das Hamburgische Verfassungsgericht ist Verfassungsorgan neben Bürgerschaft und Senat. Seine verfassungsrechtliche Grundlage findet es in Artikel 65 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV). Als höchstes Gericht der Freien und Hansestadt Hamburg ist es zuständig insbesondere für die in Art. 65 HV benannten Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, für Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und -rechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, für Beschwerden gegen die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie für Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.
Das Hamburgische Verfassungsgericht besteht aus der Präsidentin und acht weiteren Mitgliedern. Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder des Verfassungsgerichts auf sechs Jahre. Präsidentin ist Birgit Voßkühler. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hamburgischen Verfassungsgerichts: Hamburgisches Verfassungsgericht.
Rückfragen:
Ri‘inLG Dr. Maxi Klüber
Tel.: 040/42843-2017
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