Das Hamburgische Verfassungsgericht unter Leitung der Präsidentin Birgit Voßkühler hat vom 13. bis 15. Juni 2024 die Jahrestagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder in Hamburg ausgerichtet. Das jährliche Treffen fand bereits zum 54. Mal statt. Es bietet den Präsidentinnen und Präsidenten die Möglichkeit zu einem länderübergreifenden Austausch insbesondere zu aktuellen Entwicklungen im Verfassungsrecht. Die Präsidentinnen und Präsidenten wurden unter anderem vom Ersten Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Peter Tschentscher im Rathaus empfangen.
Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, erklärt dazu:
„Die zunehmende Vernetzung der verschiedenen Ebenen der Rechtsordnungen erfordert in einem immer größer werdenden Maße einen rechtsvergleichenden Ansatz auch in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung. Umso wichtiger ist ein regelmäßiger Austausch von Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichtern: auf internationaler Ebene, zwischen Bund und Ländern, aber auch mit der Fachgerichtsbarkeit. Zu diesem Dialog der Gerichte und damit auch zum Verfassungsleben in Deutschland leistet die in diesem Jahr vom Hamburgischen Verfassungsgericht ausgerichtete Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder seit vielen Jahren einen unschätzbaren Beitrag.“
Birgit Voßkühler, Präsidentin des Hamburgischen Verfassungsgerichts, sagt:
„In unserem Arbeitsalltag begegnen wir oft doch sehr vergleichbaren rechtlichen Fragestellungen und ähnlichen organisatorischen Herausforderungen. Der Austausch hierüber bereichert uns daher ungemein. Er unterstützt uns bei unserer Tätigkeit für die Verfassungsgerichte, deren Hauptaufgabe es ist, die jeweilige Verfassungsordnung zu hüten. Das ist eine Aufgabe, deren Bedeutung man gar nicht hoch genug einschätzen kann.“
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Das Hamburgische Verfassungsgericht ist Verfassungsorgan neben Bürgerschaft und Senat. Seine verfassungsrechtliche Grundlage findet es in Artikel 65 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV). Als höchstes Gericht der Freien und Hansestadt Hamburg ist es zuständig insbesondere für die in Art. 65 HV benannten Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, für Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und -rechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, für Beschwerden gegen die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie für Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.
Das Hamburgische Verfassungsgericht besteht aus der Präsidentin und acht Verfassungsrichterinnen bzw. -richtern. Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder des Verfassungsgerichts auf sechs Jahre. Präsidentin ist Birgit Voßkühler. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hamburgischen Verfassungsgerichts: www.hamburgisches-verfassungsgericht.de
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