Hamburgisches Verfassungsgericht

Urteilsverkündung am 13. Oktober 2016 im Verfahren "Rettet den Volksentscheid zur Stärkung der Demokratie in Hamburg"

Das Hamburgische Verfassungsgericht wird am 13. Oktober 2016 das Urteil im Verfahren zum Volksbegehren "Rettet den Volksentscheid zur Stärkung der Demokratie in Hamburg" verkünden. Die mündliche Verhandlung fand am 24. August 2016 statt. Auf Antrag des Senats hat das Verfassungsgericht darüber zu entscheiden, ob das Volksbegehren durchzuführen ist oder ob seiner Durchführung entgegensteht, dass das Volksbegehren gesetzlichen bzw. verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht entspricht.

Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine im Mai 2015 gestartete Volksinitiative mit dem Ziel, die Volksgesetzgebung durch Änderungen der Hamburgischen Verfassung zu stärken. Nachdem die Hamburgische Bürgerschaft die Vorlage der Volksinitiative nicht als Gesetzesentwurf zur Änderung der Hamburgischen Verfassung übernommen hatte, beantragten die Initiatoren im Januar 2016 die Durchführung eines Volksbegehrens nach dem Hamburgischen Volksabstimmungsgesetz und reichten im März 2016 eine überarbeitete Fassung der Gesetzesvorlage ein. Der Senat hat daraufhin im März 2016 das Hamburgische Verfassungsgericht angerufen.

Zu den vorgeschlagenen Änderungen der Hamburgischen Verfassung gehören u.a.

  • die Ersetzung des Bürgerschaftsreferendums durch ein Parlamentsreferendum, dessen Einleitung allein dem Parlament und nicht auch dem Senat obliegen soll,
  • ein verpflichtendes Referendum für Änderungen der Hamburgischen Verfassung,
  • die Einführung von Volksabstimmungen über Abgaben,
  • eine Absenkung des sog. Zustimmungsquorums, d.h. des Mindestanteils von Ja-Stimmen an der Zahl der Abstimmungsberechtigten insgesamt.

Der Senat vertritt die Auffassung, die überarbeitete Fassung des Gesetzesentwurfs weiche stärker von der ursprünglichen Fassung (die Gegenstand der Unterschriftensammlung war) ab, als dies nach § 6 Abs. 1 S. 4 des Hamburgischen Volksabstimmungsgesetzes erlaubt sei. Danach darf die Überarbeitung der Vorlage zum Volksbegehren den Grundcharakter, die Zulässigkeit und die Zielsetzung des Anliegens gegenüber der Ursprungsvorlage nicht verändern. Außerdem verstoße die überarbeitete Fassung gegen das in der Hamburgischen Verfassung verankerte Demokratieprinzip und in ihrer Darstellungsweise gegen das Sachlichkeitsgebot.

Die Initiatoren sind der Ansicht, dass sich die Überarbeitung der Gesetzesvorlage innerhalb des gesetzlich und verfassungsrechtlich zulässigen Rahmens bewege. Die Hauptziele der Volksinitiative seien unverändert. Dazu gehörten nach wie vor die Ersetzung von Bürgerschaftsreferenden durch Parlamentsreferenden, die Schaffung eines - nunmehr fakultativ ausgestalteten - Referendums zum Schutz der Regelungen über Wahlen und Abstimmungen, die Einführung eines obligatorischen Referendums für Verfassungsänderungen und die Schaffung übersichtliche und klarer Regelungen über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid. Der überarbeitete Gesetzentwurf verstoße auch nicht gegen höherrangiges Recht.

Die Urteilsverkündung findet am Donnerstag, den 13. Oktober 2016, 10.00 Uhr im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg statt.