Hamburgisches Verfassungsgericht

Urteilsverkündung im Verfahren um Äußerungen des Innensenators zur AfD HVerfG 14/2020

 

 

 

HVerfG 14/20 

Das Hamburgische Verfassungsgericht wird am Dienstag, den 21. Dezember 2021, das Urteil im Verfahren verkünden, in dem sich die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft und die AfD-Abgeordneten gegen Äußerungen des Innensenators bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019 am 5. Juni 2020 wenden. Der Termin findet mit Rücksicht auf die aktuelle Lage im Bürgersaal Wandsbek, Am Alten Posthaus 4, 22041 Hamburg statt und beginnt (anders als ursprünglich angekündigt) um 10.00 Uhr. Für Zuschauer/innnen stehen im Saal 65 Sitzplätze unter Einhaltung der erforderlichen Abstände zur Verfügung. Während des gesamten Aufenthalts im Gebäude muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. 

Die Antragsteller – die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft und deren Abgeordnete – machen in diesem Verfahren eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte dadurch geltend, dass der Innensenator im Zusammenhang mit der Einstufung der AfD-Teilorganisation ‚Der Flügel‘ als rechtsextremistische Bestrebung über einen politischen Konfrontationskurs der AfD sowie ein konfrontatives Auftreten der AfD in der Bürgerschaft gesprochen habe.

Die mündliche Verhandlung hat am 16. November 2021 stattgefunden (s. hierzu die Terminvorschau vom 9. November 2021).

___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Das Hamburgische Verfassungsgericht ist Verfassungsorgan neben Bürgerschaft und Senat. Seine verfassungsrechtliche Grundlage findet es in Artikel 65 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV). Als höchstes Gericht der Freien und Hansestadt Hamburg ist es zuständig insbesondere für die in Art. 65 HV benannten Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, für Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und -rechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, für Beschwerden gegen die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie für Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.

 

Das Hamburgische Verfassungsgericht besteht aus der Präsidentin Birgit Voßkühler und acht Verfassungsrichterinnen bzw. -richtern. Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder des Verfassungsgerichts auf sechs Jahre. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hamburgischen Verfassungsgerichts: https://www.hamburgisches-verfassungsgericht.de

 

Rückfragen:
Gerichtspressestelle – Hanseatisches Oberlandesgericht

Dr. Kai Wantzen

Tel.: 040/42843-2017/Fax: 040/4279-88200

E-Mail: pressestelle@olg.justiz.hamburg.de