Hamburgisches Verfassungsgericht

Terminvorschau HVerfG 4/2022

Urteilsverkündung im Verfahren über das Volksbegehren „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“

(HVerfG 4/22)

 

Das Hamburgische Verfassungsgericht wird am Freitag, den 8. Dezember 2023, das Urteil im Verfahren über das Volksbegehren „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“ verkünden. Der Termin findet im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg statt und beginnt um 10.00 Uhr. Bildaufnahmen sind vor und während der Urteilsverkündung im Sitzungssaal sowie auf dem Flur vor dem Sitzungssaal möglich.

Auf Antrag des Senats hat das Gericht über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und damit über die Durchführung des Volksbegehrens zu entscheiden. Dessen Ausgangspunkt ist die Volksinitiative „Rettet Hamburgs Grün – Klimaschutz jetzt!“, die ab September 2021 Unter-schriften für eine Vorlage gesammelt hat, nach der „Senat und Bürgerschaft … unverzüglich alle notwendigen Schritte [unternehmen], damit in großflächigen Grün- und Landwirtschaftsflächen in Hamburg keine neuen Baugebiete durch Bebauungspläne ausgewiesen werden.“ Die Initiative kam Ende 2021 mit den Unterschriften von mehr als 10.000 Wahlberechtigten zustande. Die Hamburgische Bürgerschaft, die sich mit dem Anliegen anschließend zu befassen hatte, verabschiedete keinen der Vorlage entsprechenden Beschluss. Die Initiatoren und Initiatorinnen beantragten im Mai 2022, ein Volksbegehren durchzuführen, woraufhin der Senat das Hamburgische Verfassungsgericht mit dem Feststellungsziel angerufen hat, dass das Volksbegehren nicht durchzuführen sei.

Die mündliche Verhandlung hat am 15. November 2023 stattgefunden (s. hierzu die Terminvorschau vom 8. November 2023).

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Das Hamburgische Verfassungsgericht ist Verfassungsorgan neben Bürgerschaft und Senat. Seine verfassungsrechtliche Grundlage findet es in Artikel 65 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV). Als höchstes Gericht der Freien und Hansestadt Hamburg ist es zuständig insbesondere für die in Art. 65 HV benannten Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, für Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und -rechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, für Beschwerden gegen die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie für Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.

 

Das Hamburgische Verfassungsgericht besteht aus der Präsidentin Birgit Voßkühler und acht Verfassungsrichterinnen bzw. -richtern. Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder des Verfassungsgerichts auf sechs Jahre. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hamburgischen Verfassungsgerichts: https://www.hamburgisches-verfassungsgericht.de

 

Rückfragen:
Gerichtspressestelle – Hanseatisches Oberlandesgericht

Dr. Kai Wantzen

Tel.: 040/42843-2017

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