Hamburgisches Verfassungsgericht

Datenschutz

Beantragung und Gewährung von Rechtsschutz

Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei der Beantragung und Gewährung von Rechtsschutz ist das
Hamburgische Verfassungsgericht
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg

Für den Datenschutz ist der Datenschutzbeauftragte des Hanseatischen Oberlandesgerichts mit zuständig. Dessen Kontaktdaten lauten:
Hanseatisches Oberlandesgericht
Sievekingplatz 2
20355 Hamburg
poststelle@olg.justiz.hamburg.de

Verarbeitung und Weitergabe

Ihre Daten werden für Zwecke der Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens sowie ggf. eines Prozesskostenhilfeverfahrens verarbeitet. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 c) und e) sowie Art. 9 Abs. 2 f) der Verordnung (EU) 2016/679 (DS-GVO), das Hamburgische Verfassungsgerichtsgesetz, die Verwaltungsgerichtsordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und das Hamburgische Datenschutzgesetz. 

Ihre personenbezogenen Daten werden im Zuge des Gerichtsverfahrens weitergegeben an

  • die zuständigen Richterinnen und Richter,
  • die übrigen Beteiligten des Gerichtsverfahrens,
  • sofern und soweit erforderlich Zeugen, Sachverständige und Dolmetscher/Übersetzer,
  • die Gerichtsverwaltung des Hanseatischen Oberlandesgerichts, soweit diese für die Bearbeitung Ihres Rechtsschutzantrages und den damit zusammenhängenden Aufgaben zuständig ist,
  • die von der Justizverwaltung im Rahmen des Erforderlichen eingesetzten IT-Dienstleister,
  • ggf. Gerichte, Behörden und zur Akteneinsicht Berechtigte im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

Aufbewahrung von Daten

Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens sowie ggf. des Prozesskostenhilfeverfahrens werden Ihre Daten für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke bis zum Abschluss der für die jeweilige Aufgabenerfüllung bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nach Maßgabe der Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der Hamburgischen Justiz vom 12. April 2011 in der jeweils geltenden Fassung (Justizschriftgutaufbewahrungsverordnung) aufbewahrt.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen können Berechtigte ggf. Einsicht in die Akten nehmen.

Betroffenenrechte

Wenn im jeweiligen Einzelfall die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte:

  • Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DS-GVO)
  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DS-GVO)
  • Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 DS-GVO)
  • Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO)
  • Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO)
  • Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO). 

In den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes Hamburg kann vorgesehen sein, dass die nach der Datenschutz-Grundverordnung bestehenden Rechte beschränkt werden (Art. 23 DS-GVO). Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft das Gericht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür im Einzelfall erfüllt sind.

Es besteht ein Beschwerderecht beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Datenschutz bei Nutzung der Website

Hinweise zum Datenschutz bei der Nutzung dieser Website finden Sie hier.