Hamburgisches Verfassungsgericht
Das Hamburgische Verfassungsgericht ist ein eigenständiges Verfassungsorgan der Freien und Hansestadt Hamburg. Weitere Verfassungsorgane sind die Hamburgische Bürgerschaft und der Hamburger Senat.
Die Zuständigkeiten des Gerichts ergeben sich aus Artikel 65 der Hamburgischen Verfassung. Neben dem Präsidenten gehören dem Gericht acht weitere Richterinnen und Richter an, die von der Bürgerschaft gewählt werden.
Gericht
Informationen zu Zuständigkeit, Historie und Rechtsgrundlagen
Richterschaft
Personenprofile aller Richterinnen und Richter und ihrer Vertretung
Entscheidungen
Archiv mit den Entscheidungen der letzten 10 Jahre
Presse
Aktuelle Meldungen und Ansprechpartner für die Presse
Engagement
HanseMoot
Der HanseMoot ist ein bundesweit ausgetragener Moot Court im deutschen Verfassungsrecht. Studierende arbeiten Schriftsätze für einen fiktiven Fall aus und präsentieren ihre Ergebnisse vor einer hochkarätig besetzten Jury.
Das Hamburgische Verfassungsgericht veranstaltet den HanseMoot in Kooperation mit der Bucerius Law School und der Universität Hamburg.
HanseEssay
2019 ist das Jahr der Verfassungsjubiläen: 70 Jahre Grundgesetz, 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung, 100 Jahre Wahlen zur Hamburgischen Bürgerschaft und 170 Jahre Verfassung des Freistaats Hamburg.
Aus diesen Anlässen hat das Hamburgische Verfassungsgericht gemeinsam mit der Bucerius Law School und der Universität Hamburg den Wettbewerb HanseEssay ausgeschrieben.