Hamburgisches Verfassungsgericht
Das Hamburgische Verfassungsgericht ist ein eigenständiges Verfassungsorgan der Freien und Hansestadt Hamburg. Weitere Verfassungsorgane sind die Hamburgische Bürgerschaft und der Hamburger Senat.
Die Zuständigkeiten des Gerichts ergeben sich aus Artikel 65 der Hamburgischen Verfassung. Neben dem Präsidenten gehören dem Gericht acht weitere Richterinnen und Richter an, die von der Bürgerschaft gewählt werden.
Gericht
Informationen zu Zuständigkeit, Historie und Rechtsgrundlagen
Richterschaft
Personenprofile aller Richterinnen und Richter und ihrer Vertretung
Entscheidungen
Archiv mit den Entscheidungen der letzten 10 Jahre
Presse
Aktuelle Meldungen und Ansprechpartner für die Presse
Engagement
HanseMoot
Der HanseMoot ist ein bundesweit ausgetragener Moot Court im deutschen Verfassungsrecht. Studierende arbeiten Schriftsätze für einen fiktiven Fall aus und präsentieren ihre Ergebnisse vor einer hochkarätig besetzten Jury.
Das Hamburgische Verfassungsgericht veranstaltet den HanseMoot in Kooperation mit der Bucerius Law School und der Universität Hamburg.
HanseEssay
Nach dem erfolgreichen Auftakt des HanseEssay im Jahr 2019 geht es in der zweiten Auflage um die „Bürgerrechte in und nach der Pandemie“.
Zusammen mit der Bucerius Law School und der Universität Hamburg richtet das Hamburgische Verfassungsgericht diesen verfassungsrechtlichen Essaywettbewerb aus, an dem alle Studierenden der Rechts- oder Politikwissenschaft teilnehmen können.