Hamburgisches Verfassungsgericht

Urteilsverkündung am 7. Mai 2019 im Verfahren zum "Volksbegehren gegen den Pflegenotstand"

Das Hamburgische Verfassungsgericht wird am Dienstag, den 7. Mai 2019, das Urteil im Verfahren zum "Volksbegehren gegen den Pflegenotstand – für ein Hamburger Gesetz für mehr Personal und gute Versorgung im Krankenhaus" verkünden.

Der Termin findet statt im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg und beginnt um 10.00 Uhr. Bildaufnahmen im Saal sind vor und während der Verkündung möglich.

Ausgangspunkt des Verfahrens ist eine im März 2018 gestartete Volksinitiative mit dem Ziel, durch Änderungen im Hamburgischen Krankenhausgesetz die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern zu verbessern. Nachdem die Hamburgische Bürgerschaft die Vorlage der Volksinitiative nicht als Gesetz verabschiedet hatte, beantragten die Initiatoren im Oktober 2018 die Durchführung eines Volksbegehrens nach dem Hamburgischen Volksabstimmungsgesetz. Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg vertritt den Standpunkt, das Volksbegehren sei nicht durchzuführen, weil die Gesetzesvorlage der Initiatoren mit höherrangigem Recht nicht vereinbar sei. Im November 2018 hat der Senat deshalb das Hamburgische Verfassungsgericht angerufen, das nun über die Durchführung des Volksbegehrens zu entscheiden hat.

Die mündliche Verhandlung hat am 16. April 2019 stattgefunden.