Hamburgisches Verfassungsgericht

12. Juli 2023 Entscheidung zum Volksbegehren „Hamburg soll Grundeinkommen testen!“ (HVerfG 12/20)

Nach dem heutigen Urteil des Hamburgischen Verfassungsgerichts darf das Volksbegehren „Hamburg soll Grundeinkommen testen!“ nicht durchgeführt werden. Der von der Volksinitiative vorgelegte Gesetzgebungsvorschlag ist danach mit höherrangigem Recht nicht vereinbar. Zwar fehle es bei einer solchen Landesregelung nicht an der Gesetzgebungskompetenz. Der Vorschlag sei aber nicht klar genug gefasst und wahre damit nicht die Anforderungen, die sich aus dem Demokratieprinzip zum Schutz der Freiheit der Stimmberechtigten ergäben, sich für oder gegen den Vorschlag zu entscheiden. Die vorgeschlagenen Bestimmungen enthielten Widersprüchlichkeiten und Lücken, die es den Abstimmenden nicht ausreichend ermöglichten, die Auswirkungen des Vorhabens zu überblicken und die wesentlichen Vor- und Nachteile abzuschätzen. Die Entscheidung des Gerichts ist einstimmig ergangen.