Hamburgisches Verfassungsgericht

Terminvorschau HVerfG 3/2022

Urteilsverkündung zum „Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen“

(HVerfG 3/22)

 

Das Hamburgische Verfassungsgericht wird am Freitag, den 1. September 2023, das Urteil im Verfahren über das „Volksbegehren gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen“ verkünden. Der Termin findet im Plenarsaal des Hanseatischen Oberlandesgerichts, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg statt und beginnt um 10.00 Uhr. Bildaufnahmen sind vor und während der Urteilsverkündung im Sitzungssaal sowie auf dem Flur vor dem Sitzungssaal möglich.

Auf Antrag des Senats hat das Gericht über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit und damit über die Durchführung des Volksbegehrens zu entscheiden. Dessen Ausgangspunkt ist die „Volksinitiative gegen den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen“, die ab März 2021 Unterschriften für eine Vorlage gesammelt hat, nach der „Senat und Bürgerschaft … innerhalb eines Jahres eine Rechtsgrundlage [schaffen], die den Transport und Umschlag von Rüstungsgütern über den Hamburger Hafen verbietet und …  zusätzlich alle notwendigen und zulässigen Schritte [unternehmen], um dieses Verbot unverzüglich umzusetzen.“

Die Initiative kam Ende 2021 mit den Unterschriften von mehr als 10.000 Wahlberechtigten zustande. Die Hamburgische Bürgerschaft, die sich mit dem Anliegen anschließend zu befassen hatte, verabschiedete keinen der Vorlage der Volksinitiative entsprechenden Beschluss. Die Initiatoren beantragten im April 2022, ein Volksbegehren durchzuführen, woraufhin der Senat das Hamburgische Verfassungsgericht mit dem Feststellungsziel angerufen hat, dass das Volksbegehren nicht durchzuführen sei. Für die Dauer des Verfahrens ruht das Volksbegehren.

Die mündliche Verhandlung hat am 12. Juli 2023 stattgefunden (s. hierzu die Terminvorschau vom 5. Juli 2023).

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Das Hamburgische Verfassungsgericht ist Verfassungsorgan neben Bürgerschaft und Senat. Seine verfassungsrechtliche Grundlage findet es in Artikel 65 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV). Als höchstes Gericht der Freien und Hansestadt Hamburg ist es zuständig insbesondere für die in Art. 65 HV benannten Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen, für Entscheidungen über die Vereinbarkeit von Landesgesetzen und -rechtsverordnungen mit der Hamburgischen Verfassung, für Beschwerden gegen die Gültigkeit von Wahlen zu Bürgerschaft und Bezirksversammlungen sowie für Streitigkeiten über die Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden.

 

Das Hamburgische Verfassungsgericht besteht aus der Präsidentin Birgit Voßkühler und acht Verfassungsrichterinnen bzw. -richtern. Die Bürgerschaft wählt die Mitglieder des Verfassungsgerichts auf sechs Jahre. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hamburgischen Verfassungsgerichts: https://www.hamburgisches-verfassungsgericht.de

 

Rückfragen:
Gerichtspressestelle – Hanseatisches Oberlandesgericht

Dr. Kai Wantzen

Tel.: 040/42843-2017

E-Mail: pressestelle@olg.justiz.hamburg.de